News.
Wichtige Informationen
Neue Corona Verordnung (Stand 19.02.2022)
- Es gilt die FFP2-Maskenpflicht ab 6 Jahren in den Innenräumen, außer bei der Sportausübung!
- Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind nicht verpflichtet einen Nachweis vorzulegen!
- Für Schulkinder bis 12 Jahre gilt der NINJA- Pass als Nachweis, wenn alle 3 Pickerl der vorgesehenen Tests geklebt sind! Wenn nicht, dann muss ein Antigen (24h)-oder PCR- Test (72h) vorgelegt werden.
- Für Jugendliche über 12 Jahre gilt die 2,5G Regel + zusätzlich ein PCR TEST! (Gültigkeit 48h)
- Aktuell gilt die 2,5G Regel. (Geimpft, Genesen oder Getestet)
Während Schulferien findet KEIN Training statt!